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Orientierungsstufe (Kl. 5 und 6)

Zunächst einmal sollen die Schüler/-innen in der weiterführenden Schule ankommen, sich in den vielen Fächern, Klassen- und Fachräumen als auch in den neuen Anforderungen orientieren. In der Orientierungsstufe lernen alle Schülerinnen und Schüler auf dem Niveau der Realschule. Es erfolgt keine Leistungsüberprüfung auf Hauptschulniveau. Ab Klasse 7 lernen die Schüler/-innen auf Realschul- (M) und auf Hauptschulniveau (G).

G/M-Niveau (Kl. 7-10)

Die Einteilung in G- oder M-Niveau wird am Ende des Schuljahres von der Klassenkonferenz beschlossen. Die Einstufung erfolgt anhand der Versetzungsordnung und der erbrachten Jahresleistung des Kindes.

Ist am Ende des ersten Halbjahr bereits ein Kind versetzungsgefährdet, werden beratende Elterngespräche geführt. Anschließend haben die Eltern die Möglichkeit einen Antrag auf den Wechsel der Niveaustufe zu beantragen.

Die Einteilung der Niveaustufe betrifft immer alle Fächer und kann nicht je nach Fach unterschieden werden.

Das G-Niveau führt in der 9. Klasse zu einem Hauptschulabschluss, das M-Niveau in der 10. Klasse zu einem Realschulabschluss.

Versetzungsordnung

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